Vorsicht bei Urlaubssouvenirs
Um gefährdete Tier- und Pflanzenarten zu schützen, sollte auf den Kauf von Urlaubssouvenirs aus deren Produkten verzichtet werden. Damit trägt man zum Naturschutz bei und vermeidt obendrein hohe Strafen.
Betroffen sind Produkte aus Elfenbein, Nashorn-Hörnern, Walknochen, Tropenhölzern oder Korallen. Für die Mitnahme gefährdeter Arten oder deren Produkte in die EU sind eine Ausfuhrgenehmigung der CITES-Behörde im Herkunftsland und eine Einfuhrgenehmigung des zuständigen einheimischen Ministeriums für Leben bzw. für Nachhaltigkeit und Tourismus notwendig. Anderenfalls wird eine Geldstrafe von bis zu 40.000€ riskiert.
Achtung bei diesen Produkten:
- Mittelmeer: Korallen, Riesenmuscheln, Schildkrötenpanzer, Antiquitäten, Kultur- und Kunstgegenstände ohne Genehmigung
- Russland: maximal 125 Gramm Kaviar
- Thailand: Orchideen
- Indien: Shahtoosh-Tücher aus der Wolle der Tibetantilope, Elfenbein
- Afrika: Elfenbein, Raubkatzen-Fell, Lederprodukte von Flusspferd, Nashorn, Krokodil und Schlange
- China: Schlangen- und Eidechsenhäute, Arzneimittel der traditionellen chinesischen Medizin, Elfenbeinschnitzerei
- Karibik: Steinkoralle, Meeresschildkrötenpanzer, Haifischzähne, Kakteen, Hartholzschnitzereien und bestimmte Zierpflanzen
Generell sollten die Rechnungen von Einkäufen aufbewahrt werden, da anderenfalls der Wert beim Zoll geschätzt wird. Aus Nicht-EU-Ländern dürfen nur Waren im Wert von 430€ (Flug) bzw. 300€ (andere Reisen) für den persönlichen Gebrauch eingeführt werden. Reisende unter 15 Jahren haben eine Grenze von max. 150€.